Der Promovere e. V. ist bestrebt, seine Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die unter der Domain https://promovere-ruhr.de
veröffentlichte Website des Promovere e. V.
Die Website ist größtenteils mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA vereinbar.
Es bestehen noch einige Ausnahmen und Mängel:
Fehlende Alternativtexte: Manche Bilder und Grafiken, die Inhalte transportieren, haben noch keine oder unzureichende Alt-Texte. Die Behebung erfolgt schrittweise im Zuge der Content-Pflege.
Diese Erklärung wurde erstellt am 9. Dezember 2025.
Die letzte Überprüfung der Erklärung erfolgte am 9. Dezember 2025.
Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung der Konformität mit den Anforderungen des BFSG.
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit der Website des Promovere e.V. oder sind Ihnen Barrieren aufgefallen? Bitte kontaktieren Sie uns! Wir sind dankbar für Ihr Feedback.
Promovere e. V.
Heike Jandewerth/ Nicole Krause-Schwanitz
E-Mail: info(at)promovere-ruhr.de
Telefon: 02041 / 7097799
Das BFSG verpflichtet uns zur Veröffentlichung dieser Erklärung und zur Gewährleistung der Barrierefreiheit. Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Website nicht den gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen entspricht, können Sie dies der zuständigen Marktüberwachungsbehörde melden.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Anfragen bzw. Meldungen können bis zur formalen Errichtung des MLBF an folgende Kontaktmöglichkeit gerichtet werden:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de
Telefon: (0391) 567 4530